Pflicht- und Gemeinschaftsstunden

Eine der wichtigsten Dinge im Kleingartenverein sind die Pflicht- und Gemeinschaftstunden. 

Gemäß Satzung sind zur Pflege der Gemeinschaftsanlage und deren Unterhaltung die Pächter gehalten Gemeinschaftstunden abzuleisten.

 Die Gemeinschaftsarbeit soll vordringlich der Errichtung und Erhaltung von Gemeinschaftsanlagen und der Pflege des zum allgemeinen Teil der Anlage gehörenden Grüns dienen. Nur durch die Zusammenarbeit aller Gartenmitglieder kann die Kleingartenanlage gepflegt und erhalten werden. 

Art, Umfang und Durchführung von Gemeinschaftstunden zur Pflege und Erhaltung der Kleingartenanlage werden vom Vorstand, sowie den Ausschussmitgliedern beschlossen. Die notwendige, zu leistende Gemeinschaftsarbeit, kann jährlich von der Mitgliederversammlung neu beschlossen werden, das betrifft auch den zu entrichtenden Ersatzbetrag.Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist der, von der Mitgliederversammlung beschlossene Ersatzbetrag, zu entrichten. Verweigerung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Kündigungsgrund. 

Die personellen Einsatz leistende Person muss aus versicherungstechnischen- und rechtlichen Gründen ein Mitglied des Vereines sein. 

Beim Gartenobmann können auch Sondereinsätze erfragt werden. Er teilt dann was, wo, und wann etwas gemacht werden soll mit.

Nach Abschluss der Arbeit beim gleichen Gartenobmann wieder abmelden damit eure Stunden verzeichnet werden können.

Termine der Gemeinschaftstunden sind in den Schautafeln, sowie auf unserer Internetseite zu ersehen.

 

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