„Siedler,- Garten,- und Blumenfreunde e.V.“ ist ein eingetragener und gemeinnützig anerkannter Verein, der bereits im Jahr 1938 gegründet wurde.
Der Bau der Gartenanlage hat am 30.06.1982 begonnen. Mit vielen Arbeitsstunden in
Eigenleistung haben die damaligen Siedler und noch zum Teil heutigen Vereinsmitglieder das
erhaltene Stück Land zu dem gemacht was es heute ist.
Unsere Gartenanlage mit 72 Parzellen und 65 Pächter liegt im Westen des Ortskerns
Hagenbach, hinten der Seetalhalle, mit Anfahrten über die Ohrnberger,- und Seelachstrasse.
Die einzelnen Parzellen mit einem dazugehörenden Gartenhaus sind zwischen 160 m² bis 482m² groß, alle Gärten haben Wasseranschluss und sind mit eigenem Wasserzähler ausgestattet.
Ich und ein Kleingarten?
Die ersten Gartenkolonien entstanden vor rund 200 Jahren. In dieser Zeit haben sie sich
manches Klischee anstecken lassen müssen - und wieder abgeschüttelt.
Heute sind die kleinen Gärten:
- das grüne Wohnzimmer mitten in der Stadt
- Näher und unkomplizierter ist Erholung nicht zu haben
- Hier treffen Junge auf Alte, Familien auf Singles, Professoren auf Handwerker
- Kleingärten bieten Gemeinschaft und lassen jedem seine Individualität
Was alle Kleingärtner gemeinsam haben ist die Freude an der Natur, das Vergnügen am Gärtnern und die Lust, im Grünen zu genießen. Es liegt an Ihnen, was Sie daraus machen!
Interesse an einem Kleingarten, was muss ich tun?
- Rufen Sie uns an und fragen, ob ein Garten frei ist oder bald frei wird
- Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit den Vereinsvorsitzenden
- Füllen Sie ggfs. den Antrag auf Mitgliedschaft aus - bringen Sie diesen Antrag mit (Mitgliedschaft ist Voraussetzung für eine Gartenvergabe bzw. Aufnahme in die Warteliste für frei werdende Gärten)
Wer bekommt einen Kleingarten?
- Grundsätzlich ist jeder, der Interesse an einem Kleingarten hat, bei uns willkommen.
- Das Interesse an der Integration in unser Vereinsleben und die Bereitschaft der
- kleingärtnerischen Nutzung des Gartens sollten vorhanden sein
- um einen Garten pachten zu können, müssen Sie zuvor Mitglied in unserem Verein werden
Wie werde ich Mitglied?
- Sie erhalten eine Beitrittserklärung
- Sie stellen anhand der Ihnen zuvor ausgehändigten Unterlagen einen Antrag auf Mitgliedschaft
- In einer Vorstandssitzung entscheidet der Vorstand über Ihren Aufnahmeantrag - zu dieser Sitzung werden Sie schriftlich oder telefonisch eingeladen
Muss ich eintreten und was ist ein Verein?
Ja, der Eintritt in den Verein ist eine Voraussetzung zur Vergabe eines Kleingartens.
Keine Sorge, Sie werden nicht als erster Schriftführer zwangsverpflichtet. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen an ihrem kleinen Garten Freude haben. Und das funktioniert nun mal im Verein am besten! Der Verein ist für Sie da. Jeder gibt ein bisschen, damit alle bekommen, was sie brauchen. Das verstehen wir unter Verein! Ein Verein ist eine rechtliche Interessengemeinschaft, welche einer bestimmten Organisation unterliegt, die in der Satzung, also der Verfassung eines Vereins, festgelegt ist. Er wird durch den Vorstand, d. h. durch den 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, vertreten. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und unterliegt den rechtlichen Bestimmungen.
Was bedeutet Vereinsleben?
Sie treten unserem Verein der Gartenfreunde "Gartenanlage Seetal“ in der Stadt Bad Friedrichshall bei, um ein Stück eigenes Land zu bewirtschaften. Einerseits sind Sie Ihr eigener "Chef" in Ihrem Garten und entscheiden, welches Obst, Gemüse und welche Blumen Sie anbauen möchten. Doch andererseits unterliegen Sie als Vereinsmitglied den in der Satzung festgelegten Regeln des Vereins. Die Rechte und Pflichten gelten für alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde. Dazu gehört/gehören:
- Einhaltung der Ruhezeiten (viele Pächter - sicherlich auch Sie- möchten ja nicht nur arbeiten, sondern sich im Garten auch mal entspannen und erholen)
- Gartenfeste (Selbstverständlich dürfen Sie im Garten mit Familie und Freunden feiern. Gartennachbarn sollten sich untereinander vorab darüber verständigen)
- Vereinsfeste (Nutzen Sie die Gelegenheit, neue Gartenfreunde kennen zu lernen. Schnell kommen Sie ins Gespräch und nehmen aktiv am Vereinsleben teil!)
- Freizeitprogramm (Sie und Ihre Kinder haben die Möglichkeit an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen
- Vereinsversammlungen (Informationen über die aktuelle Situation im Kleingarten; stellen Sie Fragen oder machen auch Vorschläge für Veränderungen/Aktivitäten); nehmen Sie die Möglichkeit wahr, sich für verschiedene Ämter, die für das Vereinsleben nötig sind, wie z. B. Gartenobmann/Fachberater/Gerätewart etc., zu bewerben.
- Gehen Sie zu Vereinsversammlungen, und Sie werden über alles Wichtige im Verein informiert.
Die Teilnahme am Vereinsleben ist keine Pflicht. Doch wenn Sie sich entschlossen haben unserem Kleingartenverein beizutreten, ist es gut, wenn Sie in der Gemeinschaft nicht allein bleiben! Reden Sie mit anderen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden, um Erfahrungen auszutauschen. Es hat sich in der Vergangenheit oft gezeigt, dass das Zusammenleben vieler Menschen umso einfacher und schöner wird, je mehr sie voneinander wissen.
Was gehört zur Übernahme eines Gartens?
- Eine einmalige Abstandszahlung für Laube und Garten an den Vorpächter
- Eine jährliche Pacht lokal/regional unterschiedlich und durch das BKleinG begrenzt
- Feuer-, Einbruch- und Diebstahlversicherung (freiwillig)
Wie hoch ist die Abstandszahlung?
Die Höhe der Abstandszahlung richtet sich nach Größe und Zustand des Gartens und der Laube.
Der Preis wird durch externe Bewerter, so genannte "Wertermittler", des Verbandes ermittelt.
Falls Sie den Garten später wieder aufgeben sollten, erhalten Sie einen durch erneute Bewertung ermittelten Preis vom Nachpächter.
Welche Kosten fallen an?
- Aufnahmegebühr - einmalig
- Der Anlage Schlüssel für Tor und WC - einmalig
- beim Kauf einer Laube die Laubekosten ( gewöhnlich laut Bewertungsakt)
- Vereinsbeitrag, darin ist bereits der Verbandsbeitrag enthalten
- Ehegatten/Partner entrichten einen sogenannten "Ehegattenbeitrag"
- Haftpflichtversicherung
- FED – Feuer-, Einbruch- und Diebstahlversicherung - laut der Versicherungssumme
- Pachtkosten
- Allgemeinarbeiten im Garten 6 Std./Jährlich oder eine Entrichtung an die Gartenkasse.
- WC – Gebühr
- Wassergebühr nach Verbrauch plus Grund- und Wasserzählergebühren für den Hauptwasserzähler
Stand 2011
Bad Friedrichshall, 05.07.2011