Weitere Garteneinsatz-Termine sind nach Absprache möglich.
Bei Sonderarbeiten werden nach Bedarf auch Sondereinsatz-Termine vereinbart.
Die personellen Ersatz leistende Person muss aus versicherungstechnischen- und rechtlichen Gründen ein Mitglied des Vereins sein.
Nach Abschluss der Arbeit beim Gartenobmann die geleisteten Stunden verzeichnen.